Argunet Debates
Argument: Sachgehalterwerb
- Einer Wirkung kommt nur dann ein gewisser Sachgehalt ihrer eigenen Natur nach zu, wenn sie diesen von ihrer Ursache genommen hat. (III.14)
- Von ein Ursache kann nur dann ein gewisser Sachgehalt genommen werden, wenn der Ursache ihrer eigenen Natur nach ein mindestens ebenso großer Sachgehalt zukommt. (III.14)
- Der Sachgehalt, der einer wirkenden Ursache ihrer eigenen Natur nach zukommt, muss mindestens ebenso groß wie der Sachgehalt sein, der der Wirkung ihrer eigenen Natur nach zukommt. (III.14, III.15)
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