Argunet Debates

Argument: Patentierung nicht-trivialer Bestandteile

"... das sind ja nun längst nicht immer so triviale Erfindungen wie der Scrollbalken."

  1. Bei Softwarepatenten geht es nicht um die Patentierung basaler Bestandteile einer Software, sondern es sind nur nicht-triviale Bestandteile gemeint.
  2. Wenn es bei der Patentierung von Software nur um nicht-triviale Bestandteile geht, dann ist für die Bewertung dieser Maßnahme irrelevant, ob basale Bestandteile patentierbar sein sollten.
  3. Auch wenn basale Bestandteile von Software nicht patentierbar sein sollten, so kann es dennoch sein, dass Software patentierbar sein sollte.

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