Argunet Debates
Argument: Patentierung nicht-trivialer Bestandteile
"... das sind ja nun längst nicht immer so triviale Erfindungen wie der Scrollbalken."
- Bei Softwarepatenten geht es nicht um die Patentierung basaler Bestandteile einer Software, sondern es sind nur nicht-triviale Bestandteile gemeint.
- Wenn es bei der Patentierung von Software nur um nicht-triviale Bestandteile geht, dann ist für die Bewertung dieser Maßnahme irrelevant, ob basale Bestandteile patentierbar sein sollten.
- Auch wenn basale Bestandteile von Software nicht patentierbar sein sollten, so kann es dennoch sein, dass Software patentierbar sein sollte.
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