Argunet Debates

Argument: nicht erforderlich

Jugendwohlfahrtpflegerische sowie familien- und vormundschaftsgerichtliche Maßnahmen können die Familie besser schützen als das Verbot des Geschwisterinzestes.

  1. Ein Gesetz ist nur dann erforderlich, wenn es keine milderen Mittel gleicher Wirksamkeit gibt.
  2. Jugendwohlfahrtpflegerische sowie familien- und vormundschaftsgerichtliche Maßnahmen können die Familie besser schützen als das Verbot des Geschwisterinzestes und sind milder als ein Verbot.
  3. Der Zweck des Verbots ist der Schutz der Familie.
  4. Das Verbot des Geschwisterinzestes ist nicht erforderlich.

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