Argunet Debates
Argument: Verbot ungeeignet zum Schutz der Familie
- Ein Gesetz ist nur dann geeignet, wenn es weder zu kurz greift, noch zu weit geht.
- Das Verbot des Geschwisterinzestes geht zu weit.
- Das Verbot des Geschwisterinzestes greift zu kurz.
- Das Verbot des Geschwisterinzestes ist ungeeignet.
This is a search-engine-friendly version of Argunet. To view the human-eye-friendly version please activate Javascript in your browser

