Argunet Debates

Argument: Geht zu weit

Es geht zu weit, weil es Verhaltensweisen erfasst, die sich - aufgrund der Volljährigkeit der Kinder und des damit einhergehenden Ablösungsprozesses von der Familie - auf die Familiengemeinschaft nicht (mehr) schädlich auswirken können.

  1. Eine Strafnorm geht zu weit, wenn sie Verhaltensweisen erfasst, die die Schutzzwecke der Norm nicht gefährden.
  2. Das Verbot erfasst Verhaltensweisen, die sich - aufgrund der Volljährigkeit der Kinder und des damit einhergehenden Ablösungsprozesses von der Familie - auf die Familiengemeinschaft nicht (mehr) schädlich auswirken können.
  3. Der Zweck des Verbots ist der Schutz der Familie.
  4. Das Verbot des Geschwisterinzestes geht zu weit.

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