Argunet Debates
Argument: Übermaßverbot
Es fehlt der Norm an gesetzlichen Beschränkungen der Strafbarkeit für ein Verhalten, das keinem der möglichen Schutzzwecke gefährlich werden kann.
- Übermaßverbot: Ein Strafnorm darf nicht dazu führen, dass es Fälle gibt, in denen Verhalten bestraft wird, das keinem der Schutzzwecke gefährlich werden kann.
- Es fehlt der Norm (dem Verbot des Geschwisterinzests) an gesetzlichen Beschränkungen der Strafbarkeit für ein Verhalten, das keinem der möglichen Schutzzwecke gefährlich werden kann.
- Das Verbot des Geschwisterinzests verstößt gegen das Übermaßverbot.
- Ein Verbot das gegen das Übermaßverbot verstößt ist unverhältnismäßig.
- Das Verbot des Geschwisterinzestes ist unverhältnismäßig.
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