Argunet Debates

Argument: Übermaßverbot

Es fehlt der Norm an gesetzlichen Beschränkungen der Strafbarkeit für ein Verhalten, das keinem der möglichen Schutzzwecke gefährlich werden kann.

  1. Übermaßverbot: Ein Strafnorm darf nicht dazu führen, dass es Fälle gibt, in denen Verhalten bestraft wird, das keinem der Schutzzwecke gefährlich werden kann.
  2. Es fehlt der Norm (dem Verbot des Geschwisterinzests) an gesetzlichen Beschränkungen der Strafbarkeit für ein Verhalten, das keinem der möglichen Schutzzwecke gefährlich werden kann.
  3. Das Verbot des Geschwisterinzests verstößt gegen das Übermaßverbot.
  4. Ein Verbot das gegen das Übermaßverbot verstößt ist unverhältnismäßig.
  5. Das Verbot des Geschwisterinzestes ist unverhältnismäßig.

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