Argunet Debates

Argument: Inkompatibel mit sexueller Selbstbestimmung

  1. Aus Artikel 1 GG Absatz 1 folgt das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung.
  2. Aus Artikel 2 GG Absatz 1 folgt das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung.
  3. Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ist das vorbehaltlose Recht zwischen Ausdrucksformen der Sexualität frei wählen zu dürfen.
  4. Durch das Inzestverbot werden "bestimmte Ausdrucksformen der Sexualität zwischen einander nahe stehenden Personen pönalisiert".
  5. Das Inzestverbot ist nicht verfassungskonform.

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