Argunet Debates
Argument: Inkompatibel mit sexueller Selbstbestimmung
- Aus Artikel 1 GG Absatz 1 folgt das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung.
- Aus Artikel 2 GG Absatz 1 folgt das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung.
- Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ist das vorbehaltlose Recht zwischen Ausdrucksformen der Sexualität frei wählen zu dürfen.
- Durch das Inzestverbot werden "bestimmte Ausdrucksformen der Sexualität zwischen einander nahe stehenden Personen pönalisiert".
- Das Inzestverbot ist nicht verfassungskonform.
This is a search-engine-friendly version of Argunet. To view the human-eye-friendly version please activate Javascript in your browser

