Argunet Debates

Argument: Subsumtion

  1. Artikel 2 GG Absatz 1: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
  2. Es gehört zur freien Entfaltung der Persönlichkeit, sexuell selbstbestimmt zu leben.
  3. Aus Artikel 2 GG Absatz 1 folgt das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung.

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