Argunet Debates
Argument: Subsumtion
- Artikel 2 GG Absatz 1: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
- Es gehört zur freien Entfaltung der Persönlichkeit, sexuell selbstbestimmt zu leben.
- Aus Artikel 2 GG Absatz 1 folgt das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung.
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