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Argument: Variante 2: Zwischenschluss

  1. Artikel 1 GG Absatz 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
  2. Die Würde einer Person wird dadurch verletzt, dass die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit beschränkt wird, ohne dass diese Person die Rechte anderer verletzt oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
  3. Artikel 2 GG Absatz 1: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

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