Argunet Debates

Argument: Strafgrund: Schutz der sexuellen Selbstbestimmung

  1. Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ist ein grundrechtlich geschütztes Interesse.
  2. Das Verbot des Geschwisterinzestes dient dazu das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung zu schützen.
  3. Das Verbot des Geschwisterinzestes ist im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit und/oder dient der Wahrung grundrechtlich geschützter Interessen Dritter.

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