Argunet Debates
Argument: Strafgrund: Schutz der sexuellen Selbstbestimmung
- Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ist ein grundrechtlich geschütztes Interesse.
- Das Verbot des Geschwisterinzestes dient dazu das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung zu schützen.
- Das Verbot des Geschwisterinzestes ist im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit und/oder dient der Wahrung grundrechtlich geschützter Interessen Dritter.
This is a search-engine-friendly version of Argunet. To view the human-eye-friendly version please activate Javascript in your browser

