Argunet Debates

Argument: Strafgrund: Schutz von Ehe und Familie

  1. Art. 6 GG Absatz 1: Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
  2. Das Verbot des Geschwisterinzestes schützt Ehe und/oder Familie.
  3. Das Verbot des Geschwisterinzestes ist im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit und/oder dient der Wahrung grundrechtlich geschützter Interessen Dritter.

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