Argunet Debates

Argument: Umfassend und ausreichend gesichert durch § 174 ff. StGB

  1. § 174ff. StGB schützen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung umfassend und ausreichend.
  2. Ein Gesetz schützt ein grundrechtliches Interesse nur dann, wenn es nicht bereits andere Gesetze gibt, dieses Interesse bereits umfassend und ausreichend schützen.
  3. Das Verbot des Geschwisterinzestes schützt nicht das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung.

This is a search-engine-friendly version of Argunet. To view the human-eye-friendly version please activate Javascript in your browser