Argunet Debates
Argument: Umfassend und ausreichend gesichert durch § 174 ff. StGB
- § 174ff. StGB schützen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung umfassend und ausreichend.
- Ein Gesetz schützt ein grundrechtliches Interesse nur dann, wenn es nicht bereits andere Gesetze gibt, dieses Interesse bereits umfassend und ausreichend schützen.
- Das Verbot des Geschwisterinzestes schützt nicht das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung.
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